Wahl der Kirchenverwaltung am 24.11.2024
Die Kirchenverwaltung ist ein auf sechs Jahre (2018 – 2024) demokratisch gewähltes, ehrenamtliches Gremium aus der Gemeinde, das über alle finanziellen Belange, Immobilien und Personal der Pfarrei entscheidet.
Bekanntgabe des Ergebnisses:
Folgende Personen wurden in die Kirchenverwaltung gewählt:
Masic, Pero
Werner,Annegret
Schmid, Günther
Höflmaier, Michael
Ecke, Franz
Dr. Kern, Bernd
Kandidaten:
Folgende Personen standen zur Wahl:
- Braun, Florian (43 Jahre) Religionslehrer.K.
- Ecke, Franz (62 Jahre), Pensionär
- Höflmeier, Michael (53 Jahre), Diplom-Ingenieur
- Jund, Herbert (61 Jahre) Schreinermeister
- Kern, Bernd (71 Jahre). Dr. med. /Internist
- Masic, Pero(37Jahre) Trockenbauer
- Schmid, Günter (70 Jahre), Pensionär
- Werner, Annegret (50 Jahre) Diplom-Pädagogin (Univ.), Geschäftsführerin
Wahlausschuss:
Andreas Werner ( Vorsitzender), andreas5wermer@aol.com
Katharina Nolte (stv. Vorsitzende)
Daniela Gumina ( Schriftführerin)
Georg Binder
Wahlzeiten:
Das Wahllokal befindet sich im Pfarrsaal, Markomannenstraße 12, 81377 München und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Samstag, 23.11.2024 von 16.00 – 19.00 Uhr
Sonntag, 24.11.2024 von 10.00 – 13.00 Uhr
Der Antrag auf Briefwahl muss bis spätestens Mittwoch, 20.11.2024 im Pfarrbüro eingegangen sein. Die Briefwahl muss bis spätestens Sonntag, 24.11.2024 um 12.00 Uhr im Briefkasten des Pfarrbüros eingegangen sein.
Vorstellung der zur Wahl stehenden Personen:
Die zur Wahl stehenden Personen werden am Sonntag, 17.11.2024, im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes, persönlich vorgestellt.
Wer darf sich zur Wahl stellen?
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
- der römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz* begründet hat,
- kirchensteuerpflichtig ist und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Von der Wählbarkeitsvoraussetzung kann das (Erz-)Bischöfliche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes in begründetem Einzelfall eine Befreiung erteilen.
*Als Hauptwohnsitz gilt in der Regel der Ort, der als der räumliche Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Betreffenden angesehen werden kann (vgl. dazu § 7 BGB und § 8 AO).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- der römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz* begründet und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Anzahl der zu wählenden Personen:
Sie können sechs Stimmen vergeben. Die sechs Personen mit den meisten stimmen bilden die neue Kirchenverwaltung, zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand.